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   LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06   

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https://dejure.org/2006,45631
LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06 (https://dejure.org/2006,45631)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 18.12.2006 - 23 StVK 566/06 (https://dejure.org/2006,45631)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 23 StVK 566/06 (https://dejure.org/2006,45631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fesselung eines Gefangenen: Handfesselung bei der Vorführung als Angeklagter zu einem Gerichtstermin; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits vollzogenen Fesselung; generelle Delegation von Befugnissen eines Anstaltsleiters; Anordnung in einem Formular ohne ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 88 Abs 4 StVollzG; § 90 StVollzG; § 91 Abs 1 StVollzG; § 115 Abs 3 StVollzG; § 115 Abs 5 StVollzG; § 156 Abs 3 StVollzG
    Angeklagter; Anordnung; Anstaltsleiter; Anweisung; Aufsichtsbehörde; Befugnis; Begründung; Beurteilungsspielraum; Bewährungsversager; Delegation; Deliktsfrequenz; Ermessenserwägung; Ermächtigung; Fesselung; Feststellung; Feststellungsinteresse; Fluchtgefahr; Formular; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 24.04.1985 - 3 Ws 63/85
    Auszug aus LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06
    Bei der - tatsächlichen - Frage des Vorliegens erhöhter Fluchtgefahr steht der Vollzugsbehörde - ähnlich wie bei der Frage der Eignung eines Gefangenen für Vollzugslockerungen - ein Beurteilungsspielraum zu, den die Kammer nur eingeschränkt überprüfen kann (vgl. OLG Celle, NStZ 1985, 480; OLG Frankfurt, NStE Nr. 2 zu § 88 StVollzG; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 88 StVollzG, Rn. 2).
  • OLG Hamm, 01.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 114/94
    Auszug aus LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06
    Um darüberhinaus erhöhte Fluchtgefahr im Sinne des § 88 Abs. 4 StVollzG anzunehmen, genügt es, daß die Antragsgegnerin den Grund der Vorführung des Antragsstellers berücksichtigt hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 01.06.1994, 1 Vollz (Ws) 114/94, Calliess/Müller-Dietz, a. a. O., Rn. 3).
  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

    Wird aber die Fesselung für die Dauer einer Ausführung zu einem Gerichtstermin als besondere Sicherungsmaßnahme nach § 88 StVollzG von der Justizvollzugsanstalt angeordnet, in der der Strafgefangene inhaftiert ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15. Juli 1991 - 1 VAs 15/90 -, ZfStrVo 1992, S. 68; LG Hildesheim, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 23 StVK 566/06 -, juris), so versteht sich nicht von selbst, dass in jeder Gerichtsverhandlung, die von einer solchen Anordnung erfasst sein kann, der Vorsitzende befugt ist, eine solche von der Justizvollzugsanstalt angeordnete Fesselung aufzuheben (vgl., eine derartige Befugnis verneinend, Nagel, a.a.O. S. 233 f., mit dem Hinweis auf fehlende Klärung in Rechtsprechung und Literatur).
  • LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Bei der Differenzierung wurde auch berücksichtigt, dass die Fesselung der Hände beim Gehen wegen der mit einer Fußfesselung verbundenen erheblichen Bewegungseinschränkung (nur Trippelschritte möglich) deutlich weniger belastend und diskriminierend ist als eine Fußfesselung (LG Hildesheim, Urteil vom 18.12.2006 - 23 StVK 566/06, BeckRS 2007, 17121).
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